Bündeln bringt`s!
Freizeit-Risiken teilen - Entspannter planen - Wir bringen Freizeitverantwortliche zusammen!
Wer mit wem bündeln kann und was gebündelt werden kann:
Ihre Gemeinde, der Kirchenkreis, Verband oder befreundete Jugendreferent/innen führen mehrere Freizeiten im Sommer durch? Bei uns können Sie Ihre Freizeiten bündeln und bei der Durchführung gemeinsam profitieren.
Die Belegungszahlen der Freizeiten profitieren voneinander –Sie erhalten eine Rückerstattung oder können bei eventuellen Stornokosten sparen. Dies gilt für alle bündelungsfähigen Termine (ca. 90% aller Abreisetage im Sommer).
Wie kann ich alleine meine Freizeiten bündeln?
Als Freizeitveranstalter buchen Sie einfach mindestens 2 Freizeiten im gleichen Sommer beim REISE-WERK und können diese bereits bündeln.
Wer kann mitmachen:
Veranstalter: buchen für den eigenen Verband/Verein/Gemeinde zwei oder mehr Freizeiten bei uns (gleiche Rechnungsadresse)
Koordinatoren koordinieren mindestens vier Gruppen/Gemeinden, die mindestens eine Freizeit anbieten. Koordinatoren können
z.B. CVJM- oder EC-Kreis- oder Landesverbände, Bezirksjugendwerke, Kirchenkreise oder FeG-Kreise oder ähnliche Vereinigungen sein.
So geht's:
1. Rahmenvertrag anfordern und Konditionen durchlesen. Fragen? Jederzeit!
2. Rahmenvertrag unterschreiben und damit die individuelle Vertragsnummer erhalten.
3. Rahmenvertragsnummer an Kooperationspartner weitergeben (muss bei Buchung angegeben werden!).
4. Angebote anfordern. (das macht jede/r Freizeitleiter/in für sich)
5. Buchen - dabei auf dem Dokument die individuelle Rahmenvertragsnummer nennen.
FERTIG - Alle Freizeiten, die mit dieser Nummer gebucht wurden, tragen das Risiko der Auslastung gemeinsam!